"Bei Stau ... Rettungsgasse" - Rettungsgasse ab 1.1.2012 Drucken E-Mail

Ab 1. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht.

 

Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der ASFINAG und der Einsatzorganisationen nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe. Aber die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn sich alle daran halten. Die ASFINAG arbeitet daher schon seit langem an den organisatorischen Vorbereitungen.  Dazu zählt auch, die Öffentlichkeit möglichst breit und  umfassend über dieses wichtige Änderung der Straßenverkehrsordnung zu informieren.

Nur dann kann ein reibungsloser Start der Rettungsgasse sichergestellt werden. Dabei hofft man auch auf unsere Unterstützung bei der Information unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Mitglieder.

www.rettungsgasse.com

 
Mittwoch, 21. Februar 2024

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