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Wie es zum Nationalfeiertag am 26. Oktober kam.....

Am 15. Mai 1955 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, der Österreich die Staatliche Souveränität bringen sollte. Dieser Vertrag musste von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden, die letzte Ratifizierungsurkunde wurde am 27. Juli 1955 hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag innerhalb der erwähnten 90-Tage-Frist. Der erste Tag, an dem keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet standen, war der 26. Oktober. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes die immerwährende Neutralität.

Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den Schulen, feierlich zu begehen, kam vom Bundesminister für Unterricht, Heinrich Drimmel (ÖVP). In einem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag eine feierliche Hissung der Nationalflagge an.

Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am 25. Oktober.

1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:

Die breiteste Zustimmung fand der 26. Oktober und so beschloss es der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat[3]. Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe[4]. Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:

„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:"

Quelle: Wikipedia

 

 
Mittwoch, 21. Februar 2024

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